Verkehrszeichen 281 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

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Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Unser Verkehrszeichen 281 „Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ ist ein Verkehrsschild in kreisrunder Form (Ronde). In Grau auf Weiß sind mittig die Symbole für einen LKW (links) und ein KFZ (rechts) dargestellt. Fünf schwarze Linien streichen das Sinnbild von rechts oben nach links unten durch.

Bedeutung: Mit dem Vorschriftszeichen 281 endet das in einem Streckenabschnitt geltende LKW-Überholverbot. Ab hier dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen überholen.

Einsatz: Das Zeichen 281 hebt das durch VZ 277 vorgeschriebene Streckenverbot, das LKW das Überholen von mehrspurigen KFZ und Krafträdern mit Beiwagen untersagt, auf. Als Vorschriftzeichen wird das Zeichen 281 dort angebracht, wo oder von wo an die Aufhebung des Überholverbots gilt. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob für die folgende Strecke tatsächlich kein sonstiges, über die allgemeinen Vorschriften hinausgehendes Streckenverbot besteht. Ist dies der Fall, ist anstelle des Zeichens 281 das vorherige, nun wieder geltende Streckenverbotszeichen anzubringen.

VZ 281 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge über 3,5 t im Überblick

  • Aufhebung des Überholverbots für LKW
  • mehrspurige KFZ und Krafträder mit Beiwagen dürfen überholt werden
  • Prüfung weiterer Streckenverbote im Einzelfall erforderlich
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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