Verkehrszeichen 418-20 Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen, rechtsweisend

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 418-20 „Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen, rechtsweisend“ ist ein gelber Wegweiser in Pfeilform mit schwarzem Rand und Spitze nach rechts, der den oder die Zielorte plus Entfernungsangabe in Kilometern anzeigt. Die genaue Ausführung entspricht den RWB (Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen). Bitte machen Sie Ihre individuellen Angaben zur Beschriftung!

Bedeutung: Der gelbe Wegweiser 418-20 in Pfeilform zeigt an, dass der Fahrverkehr hier rechts abbiegen muss, um das oder die angegebenen Ziele zu erreichen; er weist außerdem auch darauf hin, wie weit diese Ziele entfernt sind.

Einsatz: Das Richtzeichen 418-20 gehört zu den Wegweisern und dient als Orientierungshilfe direkt am Entscheidungspunkt. Als Entscheidungspunkte gelten die Abbiegestelle oder bei komplexen Knotenpunkten die Stelle, an der der Spurwechsel auf den Abbiegestreifen begonnen wird. Wie alle Pfeilwegweiser steht das Zeichen 418-20 in der Regel hinter der Stelle, an der abgebogen wird.

Besonderheit: Bei der Auswahl der Ziele helfen das Bundesstraßenverzeichnis sowie die Verzeichnisse der obersten Landesbehörden für die übrigen Straßen weiter.

VZ 418-20 Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen, rechtsweisend im Überblick

  • zeigt die Abbiegerichtung und weitere Orientierungshilfen an
  • steht direkt am Entscheidungspunkt
  • Anbringung hinter der Abbiegestelle
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm oder Alform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größen: 350 x 1250 mm bis  500 x 2500 mm (HXB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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