Verkehrszeichen 390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

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Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 390.2 „Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz“ ist ein rundes Hinweiszeichen. Es zeigt in Grau auf Weiß oberhalb des waagerechten Trennbalkens die Aufschrift „MAUT“, darunter das Piktogramm eines LKW. Das Sinnbild wird von rechts oben nach links unten von fünf schwarzen Linien durchgestrichen.

Bedeutung: Das Schild 390.2 weist Verkehrsteilnehmende darauf hin, dass der Streckenabschnitt endet, in dem für LKW und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Straßennutzungsgebühr, die Maut, bezahlt werden muss.

Einsatz: VZ 390.2 wird dort angebracht, wo die Mautpflicht für den Güterverkehr endet. Es steht am Ende der mautpflichtigen Strecke am rechten Fahrbahnrand. An Knotenpunkten – kreuzenden oder einmündenden Straßen – kann das Richtzeichen 390.2 zusätzlich eingesetzt werden, mit Zusatzzeichen zur Richtungs- oder Entfernungsangabe.

VZ 390.2 Ende der Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz im Überblick:

  • Markiert das Ende eines für den Güterverkehr mautpflichtigen Streckenabschnitts
  • Steht am Ende der mautpflichtigen Strecke auf der rechten Seite
  • Zusätzliche Anbringung vor Knotenpunkten mit Zusatzzeichen möglich
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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