Verkehrszeichen 386.1-20 Touristischer Hinweis als Wegweiser, rechtsweisend

Artikelnummer: VZ 386.1-20
Preis auf Anfrage

Telefon: 02534 / 977 27 - 0
FAX: 02534 / 977 27 - 22
mail@strassenausstatter.de

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 386.1-20 „Touristischer Hinweis als Wegweiser, rechtsweisend“ ist ein rechteckiges Schild mit braunem Grund, weißem Rand und weißer Beschriftung. Ganz rechts zeigt ein Pfeil in die einzuschlagende Richtung, dann folgen der Name der Sehenswürdigkeit und links außen das Piktogramm. Die genaue Ausführung richtet sich nach den RtB (Richtlinien für die touristische Beschilderung). Bitte kontaktieren Sie uns, um Ihre konkreten Angaben zu Ausführung und touristischen Hinweisen zu machen!

Bedeutung: Am Hinweisschild 386.1-20 ist der angezeigten Richtung nach rechts zu folgen, um die Tourismusattraktion zu erreichen.

Einsatz: VZ 386.1-20 weist Besuchern einer Gegend den Weg zu touristisch bedeutsamen Zielen, in diesem Fall nach rechts. Das Zeichen 386.1-20 wird außerhalb von Autobahnen eingesetzt und soll äußerst sparsam verwendet werden, um keine Konkurrenz zu anderen Verkehrszeichen zu erzeugen.

Besonderheit: An der Konzeption touristisch bedeutsamer Ziele und ihrer Beschilderung sollen neben den zuständigen Behörden auch Tourismus- und andere interessierte Verbände mitwirken.

VZ 386.1-20 Touristischer Hinweis als Wegweiser, rechtsweisend im Überblick

  • Wegweiser mit Richtungsangabe zum touristischen Ziel (hier rechts)
  • Verwendung nur außerhalb von Autobahnen
  • sparsamer Einsatz empfohlen
  • Material: Aluminium
  • Bauart & Größe: Ausführung nach den Richtlinien der RtB
  • reflektierende Folie: Reflexklasse gemäß RtB
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
  • Touristenhinweise nach Ihren Vorgaben

Alternativen