Verkehrszeichen 315-60 – 315-63 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 630 x 420 oder 900 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Die Verkehrszeichen 315-60 – 315-63 „Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links“ sind rechteckige, hochkant aufzustellende Schilder. Sie zeigen in Weiß auf Blau das Sinnbild eines Fahrzeugs, das längs in Fahrtrichtung mit allen vier Rädern auf dem Gehweg steht.
Varianten: Dieses Richtzeichen gibt es bei uns in vier verschiedenen Ausführungen zur Kennzeichnung von Beginn, Mitte und Ende der Parkstrecke auf der linken Straßenseite:
- 315-60 ohne Richtung
- 315-61 mit Pfeil nach rechts – Anfang
- 315-62 mit Pfeil nach links – Ende
- 315-63 mit zwei waagerechten Pfeilen – Mitte bzw. Wiederholung
Bitte wählen Sie Ihre Variante(n)!
Bedeutung: Steht eines dieser Verkehrszeichen auf der linken Straßenseite, dürfen hier Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen auf dem Gehweg geparkt werden – in der Regel also PKW oder kleine Lieferwagen. Sie müssen entsprechend der Abbildung auf dem Parkschild mit allen vier Rädern auf dem Gehweg abgestellt werden, und zwar in Fahrtrichtung.
Einsatz: Die Richtzeichen 315-60 – 315-63 regeln das Parken auf Gehwegen, in diesem Fall mit dem ganzen Fahrzeug. Vor dem Ausweis einer geeigneten Parkfläche sollte geprüft werden, ob genügend Platz vorhanden ist, damit Passanten mit Kinderwagen sowie Menschen in Rollstühlen ungehindert aneinander vorbeikommen. Die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen dürfen nicht beschädigt werden. Außerdem ist es nicht erlaubt, über Schachtdeckeln und anderen Leitungszugängen zu parken. Es empfiehlt sich, die Parkerlaubnis auf dem Gehweg mit jeweils geeigneten Zusatzzeichen näher zu bestimmen bzw. einzuschränken.
VZ 315-60 – 315-63 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links im Überblick:
- Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse bis 2,8 t dürfen parken
- Sie müssen so abgestellt werden, wie die Parkschilder es vorgeben
- Es sollte ausreichend Platz auf dem Gehweg für Passanten vorhanden sein
- Kombination mit Zusatzzeichen möglich
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Rohrpfosten aus Aluminium
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Rohrrahmen E61 – E67 für rechteckige Verkehrszeichen im Hochformat
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Rohrpfosten aus Stahl
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Bandschellen, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1
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Bandschelle T-Version B107T
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Alform-Klemmschelle AKS
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92
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TL-Universalfußplatte K35
Alternativen
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Verkehrszeichen 315-75 – 315-78 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314-10 Parken Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 315-65 – 315-68 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314 Parken
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Verkehrszeichen 314.1-40 Beginn/Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone, doppelseitig (Rückseite Verkehrszeichen 314.2)
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Verkehrszeichen 314-30 Parken Mitte (Aufstellung rechts)
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Verkehrszeichen 315-80 – 315-83 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 315-85 – 315-88 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 315-70 – 315-73 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 315-50 – 315-53 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314-20 Parken Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 315-60 – 315-63 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone