Verkehrszeichen 315-55 – 315-58 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 630 x 420 oder 900 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Die Verkehrszeichen 315-55 – 315-58 „Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts“ sind rechteckige Schilder mit blauem Grund, die hochkant montiert werden. Sie zeigen in Weiß das Sinnbild eines Fahrzeugs, das längs in Fahrtrichtung halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn steht.
Varianten: Diese Richtzeichen gibt es bei uns in vier verschiedenen Ausführungen zur Kennzeichnung von Anfang, Mitte und Ende der Parkstrecke auf der rechten Straßenseite:
- 315-55 ohne Richtung
- 315-56 mit Pfeil nach links – Anfang
- 315-57 mit Pfeil nach rechts – Ende
- 315-58 mit zwei Pfeilen – Mitte bzw. Wiederholung
Bitte wählen Sie Ihre Variante(n)!
Bedeutung: Steht eines dieser Richtzeichen auf der rechten Straßenseite, dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen hier geparkt werden – in der Regel also PKW oder kleine Lieferwagen. Sie müssen wie auf dem Parkschild abgebildet längs in Fahrtrichtung gestellt werden, nämlich mit zwei Rädern auf dem Gehweg und zwei Rädern auf der Fahrbahn.
Einsatz: VZ 315-55 bis 315-58 regeln das Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen. Dieses sollte nur bedingt zugelassen werden: Es muss genügend Platz da sein, damit Passanten mit Kinderwagen ebenso wie Menschen in Rollstühlen ungehindert aneinander vorbeikommen. Die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen dürfen nicht beschädigt werden. Es ist verboten, über Schachtdeckeln und anderen Leitungszugängen auf Gehweg oder Fahrbahn zu parken. Die Parkerlaubnis kann mit passenden Zusatzzeichen näher bestimmt bzw. eingeschränkt werden.
VZ 315-55 – 315-58 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts im Überblick:
- Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse bis 2,8 t sind parkberechtigt
- Sie müssen gemäß Abbildung auf dem Parkschild abgestellt werden
- Passanten sollten genügend Platz auf dem Gehweg haben
- Kombination mit Zusatzzeichen möglich
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Rohrpfosten aus Aluminium
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Rohrrahmen E61 – E67 für rechteckige Verkehrszeichen im Hochformat
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Rohrpfosten aus Stahl
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Bandschellen
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1
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Bandschelle T-Version B107T
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Alform-Klemmschelle AKS
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92
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TL-Universalfußplatte K35
Alternativen
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Verkehrszeichen 314-20 Parken Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 315-75 – 315-78 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 314-10 Parken Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 315-70 – 315-73 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 315-65 – 315-68 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 315-85 – 315-88 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314 Parken
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Verkehrszeichen 314.1-40 Beginn/Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone, doppelseitig (Rückseite Verkehrszeichen 314.2)
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Verkehrszeichen 315-60 – 315-63 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 315-50 – 315-53 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 315-80 – 315-83 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314-30 Parken Mitte (Aufstellung rechts)