Verkehrszeichen 310-40 Ortstafel doppelseitig, Vorder- und Rückseite (Rückseite mit Verkehrszeichen 311)

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 310-40 Ortstafel doppelseitig, Vorder- und Rückseite (Rückseite mit Verkehrszeichen 311) ist ein rechteckiges Verkehrsschild, das von beiden Seiten beschriftet ist. Die Vorderseite entspricht VZ 310, zeigt also den amtlichen Ortsnamen und den Verwaltungsbezirk. Auf der Rückseite nennt VZ 311 oben das nächste Ziel plus Entfernungsangabe in ganzen Kilometern, unten steht rot durchgestrichen der Name der Ortschaft, die verlassen wird. Bitte machen Sie Ihre individuellen Angaben zur Beschriftung!

Bedeutung: Das doppelseitige Verkehrsschild 310-40 ist „Ortseingangsschild“ auf der einen, „Ortsausgangsschild“ auf der anderen Seite. Dem Fahrverkehr in Richtung Ort wird durch VZ 310 angezeigt, dass eine geschlossene Ortschaft beginnt und wie diese heißt. Ab jetzt sind die innerorts geltenden Verkehrsvorschriften zu beachten, unter anderem ein Tempolimit von 50 km/h. Verkehrsteilnehmende, die die Ortschaft verlassen, kennen durch das Zeichen 311 den Namen dieser Ortschaft, den der nächsten und in welcher Entfernung sie erreichbar ist. Sie wissen außerdem, dass die innerorts geltenden Verkehrsregeln mit der Ausfahrt aus der geschlossenen Ortschaft aufgehoben sind.

Einsatz: Das Richtzeichen 310-40 zeigt den Anfang bzw. das Ende einer geschlossenen Ortschaft an. Damit kennzeichnet es gleichzeitig den Bereich, innerhalb dessen die innerörtlichen Verkehrsregelungen gelten. Das Zeichen wird üblicherweise dort angebracht, wo auf einer Straßenseite die geschlossene Bebauung sichtbar endet. In der Regel stehen Ortstafeln am Ortseingang rechts, wo das nicht möglich ist, auch links.

Die doppelseitige Ortstafel 310-40 hat zwei Funktionen: Sie kennzeichnet zum einen Anfang und Ende der geschlossenen Ortschaft und damit auch den Bereich, in dem die innerörtlichen Verkehrsregeln gelten. Zum anderen ist sie Teil der Wegweisung und dient damit der Orientierung der Verkehrsteilnehmenden.

Besonderheit: Für das Richtzeichen 310-40 gelten detaillierte Regelungen, unter anderem auch zur Beschriftung. Diese sind in den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zusammengefasst.

Varianten: Die Verkehrszeichen 310 und 311 bieten wir jeweils auch als einseitige Ausführung an.

VZ 310-40 Ortstafel doppelseitig, Vorder- und Rückseite (Rückseite mit Verkehrszeichen 311) im Überblick:

  • Kennzeichnet Beginn und Ende einer geschlossenen Ortschaft
  • Bestimmt die bei Ein- bzw. Ausfahrt geltenden Verkehrsvorschriften
  • Element der Wegweisung, dient der Ortsbestimmung und Orientierung

 

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm
  • Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 x 900 mm (HxB)
  • Sinnbild doppelseitig
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
  • Ortsangaben nach Ihren Vorgaben
  • Auf Anfrage mit Anti-Diebstahl-Schrauben

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