Verkehrszeichen 157-11 Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe, Aufstellung rechts

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Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Gefahrzeichen 157-11 „Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe 150 m, Aufstellung rechts“ macht Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass in etwa 150 m Entfernung ein beschrankter oder unbeschrankter Bahnübergang folgt.

VZ 157-11 kommt in der Regel in Kombination mit VZ 151 „Bahnübergang“ zum Einsatz.

Drei rote Streifen auf der Bake bedeuten 240 m Abstand (pro Streifen 80 m). Wenn die Entfernung zum Bahnübergang erheblich abweicht, kann der tatsächliche Abstand – in diesem Fall 150 m – auf der Warnbake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben werden.

Dort, wo schnell gefahren wird oder wo der Bahnübergang nicht rechtzeitig zu sehen ist, darf VZ 157 – selbst auf Nebenstraßen – nur in Kombination mit VZ 151 und zusammen mit VZ 159 sowie VZ 162 aufgestellt werden. Außerorts sollten die Bahnübergang-Zeichen auf beiden Straßenseiten stehen.

VZ 157-11 Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe 150 m, Aufstellung rechts im Überblick

  • kündigt einen beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergang in 150 m Entfernung an
  • in der Regel Kombination mit VZ 151 „Bahnübergang“
  • wenn schnell gefahren wird, Einsatz von VZ 157 zusammen mit VZ 159 und VZ 162 notwendig
  • außerhalb geschlossener Ortschaften Aufstellung beidseitig empfohlen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maß: 1000 x 300 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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