Verkehrseinrichtungen

Unsere Verkehrseinrichtungsschilder geben Hinweise und Warnungen im Straßenverkehr. Hierunter fallen beispielsweise Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte, sowie Leiteinrichtungen. Gesetzlich geregelt sind sie in § 43 StVO.

Bekannte Vertreter sind die rot-weißen Richtungstafeln in Kurven, oder auch ein Grünpfeil an einer Ampel. Gerade Letzteres verdeutlicht, dass die Anbringung einer Verkehrseinrichtung auch Einfluss auf sonstige Verkehrszeichen hat. Da die Verkehrseinrichtungen ihnen vorgehen, verlieren sonstige Verkehrszeichen ihre Gültigkeit.

Unsere Verkehrseinrichtungen sind teils wählbar in Bauart sowie Folie und sind Verkehrszeichen gemäß der StVO und dem VzKat; sie werden mit RAL-Gütezeichen, sowie dem CE-Zeichen ausgeliefert. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.