StVO Novelle 2020 - Neue Verkehrszeichen und Sinnbilder
Die neue StVO Novelle 2020 tritt am 28. April 2020 in Kraft. Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung bringt einige Vorteile für Fahrradfahrer und elektrisch betrieben Fahrzeuge wie E-Bikes oder E-Scooter. Auch die Bereiche Carsharing und E-Mobilität wurden durch die neue StVO Novelle 2020 umfangreich geändert. Die neuen Schilder und Kennzeichnungen sollen die umweltschonende Fortbewegung der Zukunft weiter fördern.
Ihr Strassenausstatter hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst. Die neuen Verkehrszeichen, Zusatzzeichen und Sinnbilder können Sie direkt in unserem Onlineshop bestellen.
Preisstaffel nach Gewicht (Deutschland | Festland)
bis 10 kg
13,90 EUR*
bis 30 kg
19,90 EUR*
ab 30 kg
36,90 EUR*
Expresslieferung | Inseln | Ausland: auf Anfrage
Frei Haus ab: 450 Euro Netto-Warenwert
Abhollager = keine Versand- und Sperrgutkosten bei persönlicher Abholung bei uns in Münster, NRW!
Telefonische Avisierung (optional buchbar): 8,50 Euro
Besuchen Sie unser großzügiges Abhollager in Münster-Roxel und nehme Sie Ihre Bestellung nach vorheriger Vereinbarung persönlich entgegen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir als Großhandel unsere Preise auf große Stückzahlen ausgelegt haben. Aus diesem Grund berechnen wir unter einem Netto-Warenwert von 50,00 Euro einen Mindermengenzuschlag i.H.v. 5,00 Euro.
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Die neue StVO Novelle ist da: Seit dem 28. April 2020 in Kraft
- neue Verkehrszeichen, Sinnbilder und Vorteile für Fahrradfahrende und E-Mobilität
Durch das in Kraft treten der neuen StVO Novelle kommen deutliche Veränderung auf alle Verkehrsteilnehmer zu. Auch die öffentliche Hand mit seinen rund 13.068 Städten und Gemeinden ist nun in der Pflicht, den Veränderungen gerecht zu werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur macht mit der neuen StVO-Novelle deutlich "Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter".
An dieser Stelle haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. Die neuen Verkehrszeichen zur StVO Novelle 2020 können Sie direkt in unserem Onlineshop bestellen.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch die Anfertigung von Sonderzeichen mit den neuen und aktuellen Sinnbildern - nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf.
Einleitende Stellungnahme vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer zur neuen StVO Novelle (v. 15. Mai 2020):
Die letzte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung war und ist ein Erfolg, weil wir die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Fahrradfahrer besser schützen. Und wir haben in der letzten Zeit einfach Auffälligkeiten: viel mehr Unfälle, vor allem bei den Fahrradfahrern. Deswegen haben wir die Straßenverkehrsordnung angepasst. Und alle sind auch sehr zufrieden, vor allem auch diejenigen, die im Straßenverkehr die Partnerschaft suchen, vor allem in einer Stadt. Es ist nicht ein Gegeneinander, sondern ein Miteinander. Und wir müssen eben diejenigen besser schützen, die weniger Schutz um sich haben."
Unsere einschlägigen Themen zur neuen StVO Novelle 2020 im Überblick:
Radverkehr stärken - neue Regelungen für eine freie und sichere Fahrt
In der neuen Fassung der StVO Novelle wird viel für die Rechte und die Sicherheit der Fahrradfahrenden getan:
es wurde ein Grünpfeilschild ausschließlich für Radfahrer entworfen
ähnlich wie Tempo-20-Zonen gibt es nun eigene Fahrradzonen
um längere Streckenabschnitte sicher mit dem Fahrrad zu bewältigen, wurden Verkehrszeichen für Radschnellwege entwickelt
Kraftfahrzeuge und Lastwagen mit einem Gewicht über 3,5 t dürfen nur noch in Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen
ein Mindestüberholabstand von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugführenden muss eingehalten werden
für Kraftfahrzeuge gilt ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen
Anordnung von Fahrradzonen
Das Verkehrszeichen 244.3 Beginn einer Fahrradzone gibt an, dass eine Fahrradzone eingerichtet wurde. Eine Fahrradzone ist ähnlich wie z.B. eine Tempo-20-Zone und orientiert sich an den Regelungen für eine Fahrradstraße.
Fahrradfahrer dürfen hier maximal 30 km/h schnell fahren. Ebenfalls darf der Radverkehr von anderen Verkehrsteilnehmern weder behindert noch gefährdet werden. Für Elektrokleinstfahrzeuge ist die Fahrradzone ebenfalls freigegeben.
Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr
Damit rechtsabbiegende Fahrradfahrer nicht länger an einer roten Ampel warten müssen, wurde mit dem Verkehrszeichen 721 eine vorteilhafte Erweiterung des Grünpfeilschildes geschaffen.
Verbesserung für Lastenfahrräder
Mit der StVO Novelle 2020 kommt eine Vereinfachung für alle Lastenfahrräder. Um den Lastenfahrrädern das Be- und Entladen sowie das Parken leichter zu machen, wurde ein spezielles Sinnbild für Lastenfahrräder entworfen.
Dieses Sinnbild kann nun von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden genutzt werden.
Carsharing - Teilen für die Umwelt und mehr Nachhaltigkeit
Mit der neuen StVO Novelle rückt die Förderung von Carsharing-Fahrzeugen weiter in den Vordergrund:
rechtssichere Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge
speziell für Carsharing-Fahrzeuge wurde ein neues Sinnbild eingeführt - auch für mehrfachbesetzte Personenkraftwagen
Carsharing-Plakette: Kennzeichnung direkt an der Windschutzscheibe
eigene Parkzonen und Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Rechtssichere Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge
Mit der neuen StVO Novelle 2020 haben die Straßenverkehrsbehörden nun die Möglichkeit, Carsharing-Parkplätze mit den entsprechenden Verkehrszeichen rechtssicher auszuweisen. Die neue Regelung beruht dabei auf dem am 01. September 2017 in Kraft getretenem Carsharinggesetz und bildet für alle Städten und Gemeinden eine rechtssichere Grundlage.
So wurde ein neues Sinnbild, und damit einhergehend ein neues Verkehrszeichen, für die gemeinschaftliche und organisierte Nutzung von Kraftfahrzeugen eingeführt. Das Verkehrszeichen 1024-21 Carsharingfahrzeuge frei kann ab sofort von den Straßenverkehrsbehörden genutzt werden.
Das neue Zusatzzeichen 1024-21 Carsharingfahrzeuge frei wird in einer Kombination mit dem Verkehrszeichen 314 Parken aufgestellt und Carsharing-Parkplätze ohne Einschränkungen gekennzeichnet.
Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge können dadurch eingeschränkt werden, dass sie von den Kommunen einem bestimmten Carsharing-Anbieter zugeordnet werden. Hier greift gemäß dem Carsharinggesetz das Sondernutzungsrecht, andere Carsharing-Fahrzeuge dürfen die so gekennzeichneten Stellplätze nicht nutzen.
Durch die Aufstellung von amtlichen Carsharing-Verkehrszeichen haben die Kommunen die Möglichkeit, Falschparker zu sanktionieren.
Carsharing-Plaketten für die Windschutzscheibe - einheitliche und klare Kennzeichnung
Die neu eingeführte Carsharing-Plakette wird speziell an die Carsharing-Anbieter ausgegeben. Ordnungskräfte können somit einfach überprüfen, ob das Fahrzeug, gemäß der amtlich aufgestellten Verkehrszeichen, korrekt parkt.
Die Plakette wird gut sichtbar direkt an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht. Wie eine solche Plakette beantragt werden kann, ist allerdings noch nicht ganz klar. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet aktuell an einer Lösung.
Die neue StVO Novelle 2020 macht außerdem einen Schritt in die Fortbewegung von Morgen und greift das Thema E-Mobilität auf:
vereinfachtes Parken: Vorteile für elektrisch betriebene Fahrzeuge
neuer Tatbestand: unberechtigtes Parken auf Parkflächen für elektrische Fahrzeuge wird geahndet
Kennzeichnung von Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge: auffällige Sinnbilder
Vorteile für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in der neuen StVO Novelle entschieden, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge einen Vorteil bei der Parkplatzsuche haben sollen. So können elektrische Fahrzeuge zum Beispiel von einer Parkgebühr ausgeschlossen werden.
Unberechtigtes Parken auf Parkflächen für elektrische Fahrzeuge als neuer Tatbestand
Werden durch amtliche Verkehrszeichen und Hinweisschilder ausgewiesene Parkplätze in Zukunft von nicht berechtigten Kraftfahrzeugen blockiert, werden diese mit Sanktionen belegt. Seit dem 28. April 2020 kann ein solcher Tatbestand mit einem Bußgeld von bis zu 55,00 € geahndet werden.
Kennzeichnung von E-Parkplätzen durch auffällige Sinnbilder
Die neue StVO Novelle empfiehlt eindeutig, dass die Straßenverkehrsbehörden Parkplätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge klar kennzeichnen können. Besonders werden in diesem Zusammenhang eindeutige Sinnbilder direkt auf der Fahrbahn genannt.
Eine solche Kennzeichnung kann zum Beispiel mit PREMARK® Bodenmarkierungen umgesetzt werden.
Folgende Sinnbilder können Sie dazu direkt in unserem Onlineshop bestellen: