Straßennamenschilder

Straßennamenschilder für gute Orientierung

Mit unseren Straßennamenschildern, umgangssprachlich auch Straßenschilder genannt, aus robustem und leichtem Aluminium Hohlkastenprofil sorgen Sie für gut lesbare und stilvolle Orientierung in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Zusätzlich zu unserem Topseller – dem weißgrundig reflektierenden Straßenschild mit schwarzer Schrift in 150 mm Höhe – finden Sie bei uns auch blaue Straßennamenschilder mit weißer Schrift.

Wir bieten Ihnen vor allem fertige Schildvarianten zur Ruck-Zuck-Bestellung an. Diese haben in der Regel eine Höhe von 150 mm und sind mit den beiden gängigen Aluprofilen Rund (Omega oder Fuvial) und Eckig (Schwalbenschwanz) erhältlich. Außerdem unterscheiden sie sich in der Reflexionsklasse der Grund- und Schriftfolie und sind entweder einseitig oder doppelseitig beschriftet. Die Länge des Schildes richtet sich nach Ihrem individuellen Text.

Weitere Informationen zu Straßennamenschildern in Deutschland:

 

Ist ein Straßennamenschild ein Verkehrszeichen?

Straßennamenschilder an Rohrpfosten montiert

Ja. Ein Straßennamensschild ist ein Verkehrszeichen nach StVO und wird in der Straßenverkehrsordnung unter der Verkehrszeichennummer (VZ) 473 als Richtzeichen geführt. Die Skizze aus der StVO zeigt exemplarisch zwei an einem Pfosten befestigte Straßenschilder an einer Straßenecke bzw. -einmündung (s. Abbildung).

Im verkehrstechnischen Sinn ist ein Straßennamenschild ein Wegweiser, genauer gesagt, das letzte Glied in der Kette der Wegweiserzeichen. Es dient der Orientierung innerhalb von Ortschaften. Tatsächlich ist es schwer vorstellbar, wie Adressen in Städten oder Siedlungen für Besucher, Post oder Rettungsdienste ohne Straßennamen auffindbar sein sollten. Durch die Straßenbenennung ist zudem eine einfache Ortsbestimmung möglich. Das Straßenschild gibt nicht nur den Namen der gerade befahrenen Straße an, sondern lässt durch die Namen der einmündenden Straßen auch auf die eigene Position im Verlauf dieser Straße schließen.

 

Wo müssen Straßennamenschilder stehen?

Dazu sind die Verwaltungsvorschriften (VwV) zur StVO eindeutig: „Die Zeichen sollen für alle Kreuzungen und Einmündungen und müssen für solche mit erheblichem Fahrverkehr angeordnet werden.“ Allerdings schreiben weder die VwV noch die StVO selbst vor, wie Straßenschilder genau aufzustellen sind. Zur StVO-Darstellung zweier an einem Pfosten befestigten Schilder (s. Abbildung) heißt es lediglich: Das Straßennamensschild „kann auch an Bauwerken angebracht sein“, also zum Beispiel an Hauswänden oder Mauern.

In den „Hinweisen für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ (HAV) wird erläutert, dass Straßenschilder „bei breiten Bürgersteigen, bei Baumreihen und bei starkem Fahrverkehr“ an eigenen Pfosten anzubringen sind – also überall dort, wo die Sicht von der Straße aus schwierig oder verdeckt sein könnte. Weitere Hinweise zur Gestaltung der Straßennamensschilder finden sich in den „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen“ (RWB).

 

Wer ist für Straßennamenschilder zuständig?

Laut Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 3) entscheiden die Straßenverkehrsbehörden bei Straßennamensschildern lediglich darüber, wo diese mittels Pfosten aufzustellen sind. Für die Gestaltung der Schilder – etwa ob der Grund Weiß oder Blau ist – sind die Städte und Kommunen zuständig. Beschaffung und Aufstellung der Straßenschilder übernehmen in der Regel die kommunalen Straßenbaubehörden.

Auch private Grundstückseigentümer sind gegebenenfalls dafür verantwortlich, Straßennamenschilder in Stand zu halten. Besonders dann, wenn diese an Zäunen, Mauern oder Häuserfronten angebracht sind. Sie sollten auch im eigenen Interesse dafür sorgen, dass die Schilder von der Straße aus gut lesbar und nicht zum Beispiel durch Sträucher, Bäume oder Efeu verdeckt sind.

 

Welche Farbe haben Straßennamenschilder?

Die meisten Straßenschilder in Deutschland sind weiß mit schwarzer Schrift oder blau mit weißer Schrift. In einigen Städten gibt es Ausnahmen zu dieser Regel, etwa in Mainz und Erfurt, wo sich auch rote Straßenschilder finden. Teilweise sind, vor allem in Großstädten, auch noch historische Straßenschilder mit Umrandungen und besonderen Schriftarten im Einsatz.

Die Straßenverkehrsordnung merkt zur Gestaltung der Straßennamenschilder lediglich zwei Punkte an: 1.) „An freistehenden Pfosten befestigte Straßenschilder sind beiderseits zu beschriften“; 2.) „ein Straßennamenschild zeigt entweder weiße Schrift auf dunklem Grund oder schwarze Schrift auf hellem Grund“. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Straßenschilder mit retroflektierenden Folien auszustatten, damit sie von weitem und auch bei Dunkelheit besser erkennbar sind.

 

Wie werden Straßennamenschilder befestigt?

Ob als Erinnerungsstücke an frühere Wohnadressen oder im Vorfeld geplanter Umbenennungen – Straßennamenschilder abmontieren ist kein Kavaliersdelikt. Dennoch gehören Straßennamenschilder wie beispielsweise auch Ortstafeln zu den „begehrten“ Verkehrszeichen. Diebstahlsicherheit und der Schutz vor Vandalismus spielen daher eine wichtige Rolle bei der Anbringung im öffentlichen Raum.

Die Straßenschilder werden häufig an speziell zu diesem Zweck aufgestellten Rundpfosten oder auch an bereits vorhandenen Laternenmasten angebracht. Für einen sicheren Halt stehen zwei Befestigungssysteme als Zubehör zur Verfügung: Rohrschellen bzw. Doppelrohrschellen zur Montage an Rohrpfosten sowie Bandschellen zum Anbringen an Masten und Pfosten. Beide Systeme sind sowohl für das Omega Rundprofil als auch für das eckige Schwalbenschwanzprofil geeignet.

Die jeweiligen Schellen werden in das Hohlkastenprofil des Straßennamenschilds eingeschoben. Mittels mitgelieferter Sicherungsschraube(n) lassen sich die Schildkörper von oben durch das vorgebohrte Loch im Hohlkastenprofil an der Schelle festschrauben. Zur Montage der Bandschellen an Mast oder Pfosten benötigen Sie zusätzlich Edelstahlband oder Schneckenschraubband.