Warnmarkierungen

Warnmarkierungen nach allen Regeln der Bürokratie

Reflexfolien werden eintreffendes Licht in Richtung der Lichtquelle zurück und sorgen so für eine gute Sichtbarkeit. Deswegen sind sie vor allem im Straßenverkehr häufig im Einsatz, um Verkehrsteilnehmer vor Hindernissen und Gefahren zu warnen.

DIN 67520 regelt Anforderungen an retroreflektierende Materialien zur Verkehrssicherung und teilt sie in Reflexionsklassen ein. RA1 hat eine eher geringe Reflexion, RA2 bildet die goldene Mitte und RA3 bietet eine sehr intensive Reflexion. Außerdem werden drei Arten des Folienaufbaus unterschieden: A - eingebundene Mikroglasperlen, B - eingekapselte Mikroglasperlen, C - Mikroprismen. All unsere anderen Warnmarkierungen entsprechen DIN 67520 - und zahlreichen anderen Normen, je nach Einsatzgebiet.

 

KFZ-Warnmarkierungen

Fahrzeuge mit Sonderrechten wie Baustellenfahrzeuge, die Müllabfuhr oder Räumfahrzeuge benötigen eine Warnmarkierung an Vorder- und Rückseite. Fehlt diese Warnmarkierung entsprechend DIN 30710, dürfen die Sonderrechte nicht wahrgenommen werden. Die Markierungsfolien müssen mindestens Reflexionsklasse RA2 entsprechen, eine Breite von 141 oder 282 mm haben und in Rot/Weiß schraffiert sein. Neongelb/Rot ist Rettungsdiensten, der Feuerwehr und der Polizei vorbehalten.

Sie haben bei uns die Wahl zwischen reflektierender Folie und einer magnetischen KFZ-Warnmarkierung, die sich nach Bedarf anbringen und wieder entfernen lässt. Im Falle der Folien empfehlen wir zusätzlich unsere Kantenschutzfolie, um ein Ablösen am Rand zu verhindern.

 

Wie wird die KFZ-Warnmarkierung angebracht?

Angebracht werden müssen 16 Normflächen. Eine Normfläche hat Maße von 141 x 141 mm und ist diagonal in eine rote und eine weiße Hälfte geteilt. 2 Normflächen nebeneinander bilden eine Einzelfläche, wobei es sich um den kleinsten normgerechten Zuschnitt handelt.

Die Mindestkennzeichnung besteht aus 2 zusammenhängenden Einzelflächen, egal ob als Streifen, als Quadrat oder auch als kombinierte Fläche in verschiedenen anderen Formen. Wichtig ist, dass der Schraffenverlauf nicht unterbrochen wird.

Flächen von KFZ-Warnmarkierungen

 

Vorne und hinten am Fahrzeug werden je 2 Markierungen angebracht, eine linksweisend und eine rechtsweisend. Dabei müssen die Streifen immer zur Fahrbahn hin verlaufen, also nach außen und unten. Die Anbringung sollte möglichst weit an den äußeren Fahrzeugbegrenzungen erfolgen und darf durch nichts verdeckt werden. Bei seitlicher Verwendung müssen Sie auch an den Seiten des Fahrzeuges entsprechende Warnmarkierungen anbringen.

 

Konturmarkierungen

Gemäß Richtlinie 2007/35/EG müssen LKW mit mehr als 7,5 t und Anhänger mit mehr als 3,5 t mit Konturmarkierungen ausgestattet sein. Diese sorgen für eine bessere Sichtbarkeit der Ausmaße und erhöhen so die Verkehrssicherheit. Bei über 2,1 m Breite sind sie am Heck notwendig und bei über 6 m Länge seitlich.

Heck: Gelbe oder rote Konturmarkierungen

Seite: Gelbe oder weiße Konturmarkierungen

Für größere Busse, Sattelzugmaschinen und LKW N2 sind Konturbänder ebenfalls zulässig, anders als bei PKW, Wohnmobilen und kleinen Anhängern.

 

Wie wird die Konturmarkierung angebracht?

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten zur Anbringung von Konturmarkierungen. In jedem Fall darf die Markierung höchstens 1500 mm über dem Boden und höchstens 400 mm unterhalb des höchsten Fahrzeugpunktes liegen.

  • Vollkonturmarkierung: Der gesamte Fahrzeugumriss wird mit einer durchgehenden oder segmentierten Linie markiert.
  • Teilkonturmarkierung: Eine vollständige horizontale Markierung am unteren Rand und eine Kennzeichnung der oberen Ecken mit je zwei Linien im rechten Winkel.
  • Linienmarkierung: Eine einzelne Linie markiert das Fahrzeug horizontal. Diese Variante ist nur zulässig, wenn die anderen baulich nicht möglich sind.

 

Container-Warnmarkierungen

Im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Container sind ein nicht zu unterschätzendes Hindernis, das dementsprechend gut sichtbar sein sollte. Deswegen müssen sie mit einer eigenen Lichtquelle oder anderen zugelassenen lichttechnischen Einrichtungen ausgestattet werden (Paragraf 32 StVO). 

Entsprechende reflektierende Folien für Transportbehälter, Baustoffcontainer, Schrottcontainer und Altglascontainer erhalten Sie bei uns als Satz mit den benötigten 8 Warnstreifen in der passenden Größe. Je 2 werden an jeder Seite angebracht, vorne und hinten senkrecht, seitlich waagerecht. Die Schraffen dienen zur Verdeutlichung der Vorbeifahrt, deswegen sollten sie immer in Richtung der Fahrbahn zeigen.

 

Industrie-Warnmarkierungen

Mit unseren Industrie-Warnmarkierungen können Sie Durchgänge, Wege, Maschinen, Hindernisse, Ecken und Stolperkanten im Betrieb markieren. Dabei wird die retroreflektierende Version vor allem für Hindernisse und Gefahrenstellen genutzt, gemäß ASR A1.3 in Rot-Weiß für Bewegliches und in Gelb-Schwarz für Feststehendes. Die langnachleuchtende Industriewarnmarkierung wird besonders zur Kennzeichnung von Rettungswegen genommen.