Preisstaffel nach Gewicht (Deutschland | Festland)
bis 10 kg
13,90 EUR*
bis 30 kg
19,90 EUR*
ab 30 kg
36,90 EUR*
Expresslieferung, Inseln und Ausland: auf Anfrage
Versandkostenfreie Lieferung: ab 150 Euro Netto-Warenwert (ausgenommen eventuellem Sperrgutzuschlag)
Für große/sperrige Artikel können Sperrgutzuschläge anfallen. Eventuelle Sperrgutkosten können Sie direkt im Warenkorb und im Kassenbereich einsehen.
Abhollager = keine Versand- oder Sperrgutkosten bei persönlicher Abholung bei uns in Münster, NRW (Bitte um vorherige Terminvereinbarung)
Telefonische Avisierung (optional buchbar): 8,50 Euro
Mindermengenzuschlag: 5,00 Euro unter 50,00 Euro Netto-Warenwert
1–10 von 12 Produkten
Wissenswertes über Warnleuchten
Warnleuchten sind gemäß den RSA-Richtlinien zur Absicherung von Bau- und Gefahrenstellen vorgeschrieben. Sie können unsere Baustellenleuchten in Rot oder Gelb auf Leitbaken, Absperrschrankengitter und Absperrzäune montieren. Dank der Dämmerungsautomatik schalten sie sich in Abhängigkeit vom Tageslicht selbstständig ein und aus.
Externe oder integrierte Batterie
So eine Warnleuchte benötigt Strom. Bei Warnleuchten mit externer Batterie gibt es eine Kabelverbindung zur Batteriebox, die in der Fußplatte untergebracht ist. Dadurch ist diese Variante jedoch anfällig für Vandalismus und Diebstahl.
Deswegen werden immer häufiger Leuchten mit integriertem Batteriefach genutzt, die auch als WL-Batteriekombinationen bezeichnet werden. Im Hinblick darauf ist die TL-Bakenleuchte PowerNox von Schake hervorzuheben. Einfacher als die seitliche Batterieentnahme bei diesem Modell geht es nicht!
Geprüft nach…
TL-Warnleuchten 90
Leuchten, die den Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten entsprechen, wurden von der Bundesanstalt für Straßenwesen lichttechnisch geprüft. Diese Warnleuchten können auch auf Bundesfernstraßen eingesetzt werden.
Die TL-Warnleuchten werden in die Typen WL1 bis WL8 eingeteilt, die sich nach Einsatzart, Signalbild, Leuchtmittel, Optik und Anwendung unterscheiden. Nach bestandener Prüfung erhalten die Warnleuchten eine BASt-Prüfnummer.
TL-Leitbaken 97
Für den Einsatz auf Leitbaken müssen Warnleuchten auch nach TL-Leitbaken 97 geprüft werden. Dabei geht es nicht um das Licht, sondern um die passive Sicherheit: Das Bakensystem aus Fußplatte, Leitbake und Leuchte muss bei Anprall eines Fahrzeuges sicher miteinander verbunden bleiben.
Lampen, die diese Prüfung bestanden haben, werden auch als TL-Bakenleuchten bezeichnet. Sie sind mit einem Kennbuchstaben zur Zuordnung der Bakensysteme versehen. Aufgrund der steigenden Zahl an Produkten wurden die bisher genutzten herstellerbezogenen Kennbuchstaben durch die Gewichtsklassen A und B ersetzt.
Klasse A (bisherige Kennbuchstaben: D, J, R, X, Y) geht bis 700 g. Warnleuchten mit dieser Kennung dürfen auf allen TL-Leitbaken eingesetzt werden.
Klasse B (bisherige Kennbuchstaben: H, N, P, S) startet ab 700 g und darf nur auf Leitbaken mit der Kennung (B) eingesetzt werden.
Eine Ausnahme von diesen Gewichtsklassen bilden die WL-Batteriekombinationen. Sie weichen von den gültigen Prüfvorschriften ab. Daher sind sie für jedes Bakensystem einzeln zu prüfen und mit entsprechenden Kennbuchstaben ausgestattet.
Die richtigen Leuchten bei Absperrungen
Für Längs- und Querabsperrungen werden Warnleuchten der gebräuchlichsten Typen WL1 und WL2 genutzt, diese können bei Bedarf aber auch an Gerüsten oder Bauzäunen angebracht werden. Bei Typ 1 sind die Strahler einseitig, bei Typ 2 zweiseitig.
Bei Vollsperrung einer Straße oder Fahrtrichtung brauchen Sie mindestens 4 rote Warnleuchten auf dem Absperrschrankengitter. Der Abstand zwischen den einseitigen Leuchten mit Dauerlicht darf höchstens 1 m betragen. Ist die Strecke beispielsweise nur für Anlieger freigegeben brauchen Sie gelbe Warnleuchten.
Bei Teilsperrungen gehören auf jedem gesperrtem Fahrstreifen mindestens 3 Warnleuchten mit gelbem Dauerlicht auf Schranke oder Baken. Auch bei Verschwenkungen sind Warnleuchten auf den Leitbaken nötig. Rote Leuchten sind auf Baken nicht zulässig.
Warnleuchten an Gerüsten und Bauzäunen
Warnleuchten an Gerüsten sollten in Augenhöhe von Fußgängern und Radfahrern angebracht werden, um ihre volle Wirkung entfalten zu können. Zulässig ist hier nur gelbes Dauerlicht.
An Bauzäunen sollten Sie mindestens alle 10 m Leuchten anbringen. Wir empfehlen Ihnen die Bauzaunlampe mit 360° Lichtaustritt. Mehr Licht geht nicht!
Fahrzeuge wirksam kennzeichnen
Unsere gelbe Rundumkennleuchte macht Fahrzeuge weithin erkennbar und erzielt auch bei Dunkelheit eine hohe Warnwirkung. Die Blitzleuchte strahlt Licht über einen Bereich von 360° aus. Dadurch sind Ihre Baustellen- und Einsatzfahrzeuge aus jeder Richtung gut sichtbar.