Preisstaffel nach Gewicht (Deutschland | Festland)
bis 10 kg
13,90 EUR*
bis 30 kg
19,90 EUR*
ab 30 kg
36,90 EUR*
Expresslieferung, Inseln und Ausland: auf Anfrage
Versandkostenfreie Lieferung: ab 150 Euro Netto-Warenwert (ausgenommen eventuellem Sperrgutzuschlag)
Für große/sperrige Artikel können Sperrgutzuschläge anfallen. Eventuelle Sperrgutkosten können Sie direkt im Warenkorb und im Kassenbereich einsehen.
Abhollager = keine Versand- oder Sperrgutkosten bei persönlicher Abholung bei uns in Münster, NRW (Bitte um vorherige Terminvereinbarung)
Telefonische Avisierung (optional buchbar): 8,50 Euro
Mindermengenzuschlag: 5,00 Euro unter 50,00 Euro Netto-Warenwert
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Scooter-Parker für aufgeräumte Innenstädte
Mit dem steigenden Umweltbewusststein suchen viele Menschen auch nach einer Alternative zum Auto. Dabei liegen E-Scooter und Tretroller ganz weit vorne! Problematisch wird es allerdings, wenn diese Scooter ungeordnet in der Gegend herumstehen oder sogar -liegen. Und genau da helfen unsere Scooter-Parker.
Die Scooter-Ständer bieten 2 bis 6 Stellplätze für E-Scooter und Tretroller, mit ein- oder beidseitiger Einstellung. Die 2 Halteringe des City-Scooter-Parkers sind höhenverstellbar und somit für alle Größen geeignet - vom Kindergarten bis zum Unternehmensparkplatz. In den Halteringen stehen die Kleinstfahrzeuge sicher und können mit einem Vorhängeschlosszusätzlich vor Diebstahl bewahrt werden. Und für ein ordentliches Bild vor Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen ist so auch gesorgt!
Montiert werden die Scooter-Parker je nach Modell durch Aufdübeln, Einbetonieren oder Aufschrauben. Die feuerverzinkten Stahlständer sind äußerst robust und wetterfest.
Wer darf E-Scooter fahren und wo sind sie erlaubt?
Für E-Scooter bis 20 km/h besteht keine Führerscheinpflicht, zum Fahren ist nur ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich. Aber Achtung: Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist ebensowenig erlaubt wie mit dem Auto! Auch das Mitnehmen eines Kumpels ist auf den Elektro-Rollern nicht erlaubt.
Zur Nutzung im öffentlichen Verkehr benötigen die Elektrokleinstfahrzeuge eine Straßenzulassung, für die verschiedene Vorgaben erfüllt werden müssen. Fahren dürfen die E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen müssen Sie dagegen auf den altmodischen Tretroller zurückgreifen.